Das Problem beim Wechsel eines Geschäftsführers ist, dass zeitgleich vier Rechtsgeschäfte abzuwickeln sind. Außerdem soll die Leitung des Tagesgeschäfts möglichst reibungslos ablaufen. Überlassen Sie die juristische Seite uns, damit Sie den Kopf für wirtschaftliche Entscheidungen frei haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
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Wir helfen Ihnen die Geschäftsführung zu erneuern
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular, wenn Sie Fragen zum Ablösen oder zur Einberufung eines Geschäftsführer haben. Wir beraten Sie gerne.
Sobald Sie sich für einen Zeitpunkt des Geschäftsführerwechsels entschieden haben und sich auch über die Person des neuen Geschäftsführers im Klaren sind, berufen Sie eine Gesellschafterversammlung ein. Diese beruft den alten Geschäftsführer ab und den neuen ein. Zeitgleich erfolgt die Kündigung des Angestelltenverhältnisses und die Einstellung des Nachfolgers.
Der Wechsel der Geschäftsführung muss unverzüglich in das Handelsregister eingetragen werden.
Sofern der Arbeitsvertrag des bisherigen Geschäftsführers nicht ohnehin ausläuft oder Sie sich mit diesem über die Beendigung des Vertrags geeinigt haben, müssen Sie Kündigungsfristen beachten. Es gelten die üblichen Regelungen für die Abberufung.