Die Rechtsform, auch Unternehmensform bezeichnet, bildet den rechtlichen Rahmen eines Unternehmen. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten sowie auf die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Sie bestimmt außerdem den Haftungsumfang in das Privatvermögen. Die Wahl der Rechtsform ist daher bei der Gründung einer Firma von größter Bdeutung.
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Zumindest ein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen
sind juristische Personen, die lediglich mit dem Firmenvermögen haften
Der gemeinsame Vertrag oder Gründungsbeschluss aller an der Gründung beteiligten natürlichen Personen regelt Sinn und Zweck der Gesellschaft sowie die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten. Üblicherweise ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Wenn die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden soll oder muss, müssen Sie einen Notar hinzuziehen. Dies ist bei Kapitalgesellschaften und Körperschaften zwingend vorgeschrieben.
Kapitalgesellschaften und Körperschaften haften in der Regel ausschließlich mit dem Geschäftsvermögen, es sei denn aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens greift die Zurechnung oder sonstige Gründe führen zu einer Durchgriffshaftung.
Bei Personengesellschaften haften meist alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Ein stiller Gesellschafter kann von der Haftung entbunden werden, bei einer KG gibt es mindestens einen vollhaftenden Komplementär und Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage haften.
Sofern kein zwingendes Ereignis wie der Tod eines Gesellschafters vorliegt, gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften über das Ausscheiden eines Gesellschafters. Dies muss daher im Gesellschaftsvertrag genau festgelegt werden. Sinnvollerweise sollten Sie auch Regelungen treffen, wie nach dem Tod eines Anteilseigners zu verfahren ist, da die gesetzlichen Vorschriften oft zu einem unerwünschten Ergebnis führen.