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Rechtsformen

Bedeutung der Rechtsform

Die Rechtsform, auch Unternehmensform bezeichnet, bildet den rechtlichen Rahmen eines Unternehmen. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Formalitäten sowie auf die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung. Sie bestimmt außerdem den Haftungsumfang in das Privatvermögen. Die Wahl der Rechtsform ist daher bei der Gründung einer Firma von größter Bdeutung.

Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:

  • Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
  • Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
  • Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
  • Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
  • Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Wir beraten und vertreten Sie in Berlin in allen Belangen zum Gesellschaftsrecht

Holen Sie sich den Rat unserer erfahrenen Anwälte, wenn Sie Informationen zu möglichen Rechtsformen suchen. Wir helfen natürlich bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht auftreten.

Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit

Die wichtigsten Informationen zum Gesellschaftsrecht

Personengesellschaften

Zumindest ein Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen

  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
  • KG – Kommanditgesellschaft
  • oHG – offene Handelsgesellschaft
  • Partenreederei – Schiffe in einem gemeinsamen Eigentum
  • PartG – Partnerschaftsgesellschaft
  • Stille Gesellschaft

Kapitalgesellschaften

sind juristische Personen, die lediglich mit dem Firmenvermögen haften

  • AG – Aktiengesellschaft
  • eG – eingetragene Genossenschaft
  • GmbH/UG – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Ferner gibt es noch die
  • Körperschaften wie eingetragene Vereine (e. V.) und rechtsfähige Stiftungen
  • Mischformen wie eine GmbH & Co. KG

Was bei der Gründung zu beachten ist

Gründungvertrag

Der gemeinsame Vertrag oder Gründungsbeschluss aller an der Gründung beteiligten natürlichen Personen regelt Sinn und Zweck der Gesellschaft sowie die Aufteilung von Gewinnen und Verlusten. Üblicherweise ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Wenn die Gesellschaft ins Handelsregister eingetragen werden soll oder muss, müssen Sie einen Notar hinzuziehen. Dies ist bei Kapitalgesellschaften und Körperschaften zwingend vorgeschrieben.

Wer haftet bei Verlusten

Kapitalgesellschaften und Körperschaften haften in der Regel ausschließlich mit dem Geschäftsvermögen, es sei denn aufgrund eines rechtswidrigen Verhaltens greift die Zurechnung oder sonstige Gründe führen zu einer Durchgriffshaftung.

Bei Personengesellschaften haften meist alle Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Ein stiller Gesellschafter kann von der Haftung entbunden werden, bei einer KG gibt es mindestens einen vollhaftenden Komplementär und Kommanditisten, die lediglich mit ihrer Einlage haften.

Ausscheiden von Gesellschaftern

Sofern kein zwingendes Ereignis wie der Tod eines Gesellschafters vorliegt, gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften über das Ausscheiden eines Gesellschafters. Dies muss daher im Gesellschaftsvertrag genau festgelegt werden. Sinnvollerweise sollten Sie auch Regelungen treffen, wie nach dem Tod eines Anteilseigners zu verfahren ist, da die gesetzlichen Vorschriften oft zu einem unerwünschten Ergebnis führen.