Seit 2008 sieht das deutsche Recht die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt) vor. Diese ist eine Sonderform der herkömmlichen GmbH und besonders für Existenzgründer interessant, denn es ist keine Mindesteinlage erforderlich.
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Schnelle Beratung zur Gründung einer UG
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Für die Gründung reicht ein Gesellschafter der das Stammkapital von wenigstens einem Euro aufbringt und in voller Höhe einzahlt. Die Höhe des Stammkapitals sollte sich am Bedarf der Gesellschaft orientieren, denn je niedriger es ist, desto höher ist die Gefahr, bei Problemen direkt insolvent zu werden.
Eine Gesellschaftsvertrag ist nicht erforderlich, die Gründung kann mit einem Musterprotokoll erfolgen. Wir empfehlen aber, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, da dieser die Möglichkeit bietet individuelle Vereinbarungen zu treffen. Natürlich helfen wir dabei den Vertrag zu formulieren.
Die geringe Stammeinlage der UG ist mit der Pflicht verbunden, das übliche Stammkapital einer GmbH anzusparen. Daher müssen mindestens 25 % der Gewinne für diesen Zweck eingezahlt werden, bis das Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Die Haftung ist in der Regel auf das Vermögen der UG beschränkt. Verstöße gegen das Handelsrecht oder eine verspätete Anmeldung der Insolvenz können aber dazu führen, dass auch eine Haftung mit dem Privatvermögen möglich ist.
Sofern nicht mindestens 3.000 EUR leicht verwertbares Vermögen in der UG vorhanden sind, erfolgt in der Regel eine Abweisung der UG Regelinsolvenz mangels Masse. Der Geschäftsführer wird zum gesetzlichen Liquidator. Es erfolgt meist keine Prüfung, ob es zuvor ein treuewidriges Verhalten gab.