Die Frage nach der Gesellschaftsform entscheidet sich an den unterschiedlichsten Kriterien. Die Anzahl der Gesellschafter, die Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und die Haftung sind in der Regel ausschlaggebend für die Entscheidung. Auch eine mögliche Bilanzierungs- oder Publikationspflicht sind oft entscheidend.
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Einzelunternehmer können sich für eine GmbH, eine Unternehmergesellschaft (UG) oder die Gesellschaftsform eingetragener Kaufmann entscheiden. Auch eine einfache Gewerbeanmeldung ist möglich. Bei einer überschaubaren Anzahl von Inhabern bieten sich die Personengesellschaften wie GbR, OHG, KG an oder die Kapitalgesellschaften GmbH, Limited beziehungsweise UG. Wenn viele Personen an der Gründung beteiligt sind, kommt eher eine GmbH oder AG infrage.
Faustregel: Je mehr Inhaber umso genauer muss der Gesellschaftsvertrag geregelt werden.
In der Praxis ist die Kapitalbeschaffung deutlich schwieriger bei einer Beschränkung der Haftung auf eine Stammeinlage als bei Gesellschaftsformen mit unbeschränkt haftenden Gesellschaftern. Oft geben Banken einer GmbH nur Kredit, wenn ein Gesellschafter bereit ist auch mit dem Privatvermögen zu haften. Je geringer die Stammeinlage, umso schwieriger gestaltet sich eine Kreditaufnahme. Bei der Gründung ist aber auch zu bedenken, dass eine hohe Stammeinlage zur Hälfte sofort zur Verfügung stehen muss und eine Verpflichtung besteht diese im vollen Umfang einzubringen.
Der Aufwand und die Kosten für die Übertragung einer Personengesellschaft ist oft höher als bei GmbH oder AG.
Zu diesen Themen sollten sich jetziger und neuer Inhaber einige Gedanken machen.