Sie haben über Jahrzehnte ein Unternehmen aufgebaut. Nun möchten Sie es in gute Hände geben, damit Ihr Lebenswerk in Ihrem Sinne weiter geführt wird. Das bedeutet, dass Sie viele Entscheidungen treffen müssen. Sie müssen einen geeigneten Nachfolger finden und den Übergang vertraglich gestalten. Die Wahl der Gesellschaftsform gehört dazu, wichtiger ist aber den Wert des Unternehmens zu ermitteln und sichere Regelungen über die Zahlung des den Kaufpreis zu treffen. Des weiteren sind steuerrechtliche Aspekt zu beachten.
Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:
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Sie haben viele Möglichkeiten den Nachfolger zu verpflichten das Unternehmen in Ihrem Sinn weiter zu führen. Aber es sind viele juristische Aspekte zu bedenken. Sinnvollerweise informieren Sie sich, lange bevor Sie nach einem Käufer suchen.
Auch bei eine Schenkung können Sie die künftigen Geschicke der Firma bestimmen. Der Beschenkte hat darüberhinaus die Möglichkeit der Steuerersparnis, wenn er bestimmte Bedingungen erfüllt. Zusätzlich beraten ich wir zu Pflichtteilsansprüchen.
Sie haben in der Regel kaum Einfluss darauf, was mit der Firma geschieht. Ich helfe Ihnen ein Testament so zu verfassen, dass die Erben weitestgehend in Ihren Sinne handeln müssen. Auch im Falle der Erbschaft gibt es Optionen der Steuererspanis.
Wir begleiten die Unternehmensnachfolge in Berlin und Umgebung juristisch
Der umfassenden Rat eines kompetenten Rechtsanwalts ist in dieser Phase unerlässlich, denn Sie müssen neben den Gesellschafts- und dem Geschäftsführervertrag auch diverse Miet-, Leasing- und Kaufverträge anpassen.
Wir setzen Ihre Interessen durch - In Berlin & bundesweit
Überlegen Sie wenn Sie einen Unternehmensnachfolger suchen gründlich, welche Gesellschaftsform sich für den Übergang eignet. Die Entscheidung hat weitgehende Einflüsse, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Aspekte. Sogar der Erlös, den Sie erzielen können hängt von Ihrer Entscheidung ab.
Firmennachfolge muss nicht zwangsläufig mit einem Verkauf zusammenhänge. Sie können den Unternehmensnachfolger langfristig als Geschäftsführer bestellen und im Geschäftsführervertrag. alles wesentliche bestimmen. Sie bleiben Eigentümer und Ihre Erben erhalten lediglich Geschäftsanteile.
Die Nachfolgeregelung ist bei Gesellschaften kompliziert, denn Sie können Ihre Anteile nur dann einem Nachfolger übereignen, wenn es entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag gibt. Je nach Rechtsform des Unternehmens ist auch die Bestellung eines Geschäftsführers nur mit Zustimmung aller Anteileigne möglich. Daher sind bei einer geplanten Unternehmensnachfolge in der Regel Verhandlungen mit den Gesellschaftern und dem Firmennachfolger erforderlich.
Beginnen Sie mit der Planung, bevor Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen suchen. Ermitteln Sie den Wert der Firma, legen Sie die Ansprüche fest, die Sie an einen Nachfolger stellen und einigen Sie sich mit den Gesellschaftern. Bevor die Rahmenbedingungen festgelegt sind, mach es keinen Sinn einen Unternehmensnachfolger zu suchen. Aus diese Weise ist es einfach, potentielle Firmennachfolger am Anforderungsprofil zu messen und in gezielte Verhandlungen mit den Interessenten einzusteigen.
Unter Umständen hat er nicht das Recht ein Gewerbe auszuüben da es sich um eine erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt und der Meisterbrief fehlt. Hier bietet es sich an, dass Sie weiter als Verantwortlicher zur Verfügung stehen
Wir prüfen gerne, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt um Fördermittel zu bekommen. Auch achten wir darauf, dass Sie nicht durch eine Übernahme zum falschen Zeitpunkt bestehende Ansprüche verlieren.