Wir sind eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei in Berlin Tempelhof-Schöneberg. Gerne überzeugen wir durch kompetente und umfassende Beratung sowie Vertretung zu den vielfältigen Themen dieses Rechtsgebiet.
Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Berlin kompetent zur Seite, wenn Sie eine professionelle anwaltliche Beratung benötigen, weil Sie beispielsweise ein Unternehmen gründen oder übernehmen möchten
Als Anwälte für Gesellschaftsrecht beraten und vertreten wir Existenzgründer und Unternehmen in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen zum Gesellschaftsrecht
Firmen durchlaufen von der Existenzgründung beginnend viele Phasen, für die meist unterschiedliche Rechtsformen sinnvoll sind. Wir beraten Sie ausführlich über diese Optionen und fertigen auch individuell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerverträge.
Sie können sich auf unsere Fachkompetenz verlassen, auch bei komplizierten Fragen wie dem Haftungsrecht, bei einem anstehenden Wechsel in der Geschäftsführung und beim Eigentumsübertrag von Geschäftsanteilen. Wir sind natürlich auch im Falle von Erbangelegenheiten oder einer drohenden Insolvenz für Sie da.
Ihre Experten im Gesellschaftsrecht bieten:
Über 10 Jahre Erfahrung im Gesellschaftsrecht
Zeit für eine ausführliche Beratung mit Fokus auf einem praktischen Nutzen
Auf Wunsch ausführliche Analysen und schriftliche Zusammenfassung des Beratungsgesprächs
Hilfe beim Verfassen von Gesellschaft und Geschäftsführerverträgen
Lösungsansätze bei schwierigen Haftungsfragen und Problemen beim Ausscheiden eines Gesellschafters
Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an unter der 030 856 13 77 20 oder schreiben Sie uns eine E-Mail über unser Kontaktformular.
Unkompliziert Fragen zum Gesellschaftsrecht stellen
Verschaffen Sie uns einen Überblick über Ihre Probleme, damit wir alles für eine produktive Erstberatung vorbereiten können.
Geschäftsführer sind meist Organ der Gesellschaft & Arbeitnehmer. Daher sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten, wenn ein Geschäftsführer abgelöst wird.
Ein Eigentümer möchte ausscheiden und seinen Geschäftsanteil verkaufen oder unentgeltlich übertragen. Welche Rechte hat er und welche die Miteigentümer?
Gibt es eine Pflicht, eine Insolvenz anzumelden, wenn Überschuldung droht oder die liquiden Mittel nicht mehr reichen, um das Tagesgeschäft abzuwickeln?
Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt eine Vielzahl von Rechtsformen wie GmbH, AG und komplizierte Konstrukte wie eine GmbH&Co.KG. Wir beraten Sie, damit Sie die Rechtsform wählen, die zu Ihrem Unternehmen passt.
Wie bei der Existenzgründung müssen Sie sehr viele Aspekte des Gesellschaftsrechts berücksichtigen. Wir helfen Ihnen in jeder Hinsicht einen reibungslosen Übergang auf einen geeigneten Nachfolger zu gestalten.
Wir beraten Sie umfassend über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers. Für Geschäftsführer ist unsere Beratung über eine private Haftung gegenüber den Gesellschaftern und Dritten wichtig.
Wir beraten Sie umfassend und berücksichtigen Ihre Wünsche zur Vertragsgestaltung. Gerne entwerfen wir für Sie rechtssichere Gesellschaftsverträge beziehungsweise prüfen Ihre Entwürfe auf Rechtssicherheit.
Da Geschäftsführerverträge in der Regel arbeitsrechtlich und gesellschaftsrechtlich von Bedeutung sind, ist eine sorgfältige Formulierung besonders wichtig. Wir fertigen gerne rechstssichere Entwürfe für Sie.
Ihr Privatvermögen kann in Gefahr sein, wenn beispielsweise nicht erkennbar ist, in welchem Namen sie handeln. Gerne prüfen wir Ihre Rechtsgeschäfte, um zu verhindern, dass Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Wir setzen uns kompetent & durchsetzungsstark für Ihre Interessen ein
Beratung & Vertretung in Berlin & bundesweit
Das Gesellschaftsrecht ist stets von Bedeutung, wenn mehrere Personen die Absicht haben,zusammen unternehmerisch tätig zu werden oder eine Firma zu führen. Auch Selbständige die alleine geschäftlich tätig sind, können einen Gesellschaft gründen.
Die richtige Beratung von Anfang an ist sowohl bei Unternehmensgründungen von Bedeutung, als auch später bei Auseinandersetzungen mit anderen Gesellschaftern, Behörden oder bei Haftungsfragen. Daher kann jeder im Laufe seines Lebens mit diesem Rechtsgebiet in Berührung kommen.
Beratung bei der Gründung einer Gesellschaft
Die Frage, ob eine bestimmte Form erforderlich ist oder ein Notar bei der Gründung herangezogen werden muss, richtet sich nach der Art der Gesellschaft und auch nach dem verfolgten Zweck.Der Grundsatz ist aber, dass an sich die Gründung einer Gesellschaft nicht an eine Form gebunden ist, es sei denn , gesetzlich ist eine bestimmte Form vorgesehen, wie bei einer GmbH-Gründung.
Bei der Gründung einer GbR ist lediglich ein Gesellschaftsvertrag erforderlich.
§ 705 BGB lautet:
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.
In der Regel handelt es sich im einen schriftlichen Vertrag. Wenn Sie eine GmbH, UG oder AG gründen wollen ist die Mitwirkung eines Notars bei der Gründung erforderlich und und eine Eintragung in ein amtliches Register.
Betreuung einer bestehenden Firma
Die geschäftliche Entwicklung führt oft zur Ausweitung von Geschäftsfeldern. Manchmal sollen auch neue Gesellschafter aufgenommen werden oder es erscheint sinnvoll Tochterfirmen zu gründen. Aus diesem Grund ist die Begleitung durch einen erfahrenen Anwalt für Gesellschaftsrecht von Vorteil. Wer die Verträge laufend der aktuellen Entwicklungsstand anpasst, erlebt keine Überraschungen, wenn beispielsweise en Gesellschafter aus irgendwelchen unvorhersehbaren Gründen ausscheidet.
Wir als erfahrene Anwälte in Gesellschaftsrecht achten darauf, dass die Verträge rechtzeitig angepasst werden und sind gerne bereit Sie umfassend zu beraten.
Wenn Sie mit mehreren Personen eine Firma oder einen Verein gründen, betreiben oder leiten kommen Sie zwangsläufig mit dem Gesellschaftsrecht in Berührung.
Das Gesellschaftsrecht regelt lediglich die Rahmenbedingungen für die vertragliche Gestaltung und legt zum Teil Regelungen fest, die gelten, wenn Sie keine individuelle Vereinbarung treffen. Welche Regeln Sie im Vertrag festlegen ist Ihnen überlassen. Ein Anwalt berät Sie drüber, was Sie wie regeln sollen und wie Sie etwas formulieren müssen, damit das von Ihnen gewollte auch tatsächlich verbindliche festgelegt wird.
Neben der gesellschaftsrechtlichen Haftung kennt des Gesellschaftsrecht die Zurechnung und die Durchgriffshaftung. Üblicherweise haftet die Gesellschaft für Verträge und Schäden, die durch ihre Handlung entstehen, Das Vermögen von Geschäftsführern und Anteilseigner wird nicht herangezogen.
Im Rahmen der Zurechnung, insbesondere der Organhaftung besteht eine die zivilrechtliche oder strafrechtliche Haftung von Organwalter der Organe für rechtswidriges Handeln. Die Durchgriffshaftung ist nicht eindeutig im Gesetz geregelt. Die Gerichte entscheiden im Einzelfall, ob es beispielsweise Geschäftspartner zu erkennen ist, das eine Person eindeutig im Auftrag der Gesellschaft agiert.